Wohnimmobilien

Dankeschönprämie

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Immobilientipp geben – bis zu 3.000,- Euro Prämie sichern

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, hat es meist nicht einfach. Wertermittlung, umfassende verkaufsfördernde Maßnahmen, Besichtigungstermine etc. kosten viel Zeit, Geld und Nerven.

Auf WIERIG Immobilien ist Verlass

Gut, dass sich Immobilieneigentümer auf die WIERIG Immobilien verlassen können. Wir vermitteln Häuser, Wohnungen und Gewerbeflächen schnell und mit hoher Fachkompetenz.

Empfehlen Sie WIERIG Immobilien

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?

Dann empfehlen Sie uns gerne weiter & ganz gleich, ob Sie bereits Kunde in unserem Hause sind oder nicht. Wenn Ihre Freunde, Bekannten, Kollegen oder Verwandten von unserem Konzept überzeugt sind und wir die Immobilie erfolgreich vermitteln, überweisen wir Ihnen bis zu 3.000,- Euro als Dankeschön-Prämie!


So funktioniert die Tippgeberprovision?

1.    Sie nennen uns per Telefon oder Email einen Eigentümer und die
zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende
Grundstück; der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz
der Datenweitergabe zustimmen. (DSGVO)

2.   Wir nehmen mit Ihnen Verbindung auf und verifizieren das
angebotene Objekt und den Eigentümer.

3.    Oder Sie empfehlen uns einen Eigentümer, der sich bei uns meldet
und uns unter Hinweis auf Sie, seine Immobilie zum Verkauf
anbietet.

4.    Wir schließen mit dem Eigentümer einen Vermarktungsauftrag ab 
und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsab-
schluss und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage
erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.

Dankeschönprämie


Wichtige Hinweise zur Tippgeberprovision:

1.  Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.

2.  Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird nicht
öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, Zeitung o.ä.

3.  Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich.

4.  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot
nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauens-
verhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es
standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.

5.  Die Tippgeber – Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht
USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also
inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuer-
pflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der
Empfänger selbst zu sorgen.

6.  Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.

Kontakt aufnehmen, um Dankeschön-Prämie zu sichern

Geben Sie jetzt Ihren Immobilientipp ab.

Unsere Partner, Mitgliedschaften und Auszeichnungen

Wir sind Ihr Immobilienmakler in Essen, dem Ruhrgebiet und am Niederrhein. Überzeugen Sie sich von unseren Partnern und den verschiedensten Auszeichnungen.