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Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten

10. August

Verwertung war bislang Ländersache

Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Bisher war die Verwertung mineralischer Abfälle in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln“, sagte Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland, so das Ministerium. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland.

Mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können

Im nächsten Schritt soll mineralischer Schutt soll Produktstatus erlangen können. Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert. Dies soll die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen machen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so das BMUV.

 

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